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   OLG Dresden, 03.07.2013 - 9 W 265/13   

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https://dejure.org/2013,75111
OLG Dresden, 03.07.2013 - 9 W 265/13 (https://dejure.org/2013,75111)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03.07.2013 - 9 W 265/13 (https://dejure.org/2013,75111)
OLG Dresden, Entscheidung vom 03. Juli 2013 - 9 W 265/13 (https://dejure.org/2013,75111)
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  • Justiz Sachsen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.02.1984 - IVb ZR 52/82

    Vollstreckungsgegenklage gegen Titel auf wiederkehrende Leistungen; Kürzung des

    Auszug aus OLG Dresden, 03.07.2013 - 9 W 265/13
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. BGH NJW 1992, 2148; NJW 1984, 2826; NJW 1994, 1162) besteht für eine Vollstreckungsabwehrklage so lange ein Rechtsschutzbedürfnis, wie der Gläubiger den Vollstreckungstitel noch in den Händen hat.

    Hier wird schon dann ein Rechtsschutzbedürfnis verneint, wenn der Gläubiger den Titel noch für künftig fällig werdende wiederkehrende Unterhaltsleistungen benötigt und eine Zwangsvollstreckung bezüglich der bereits erfüllten titulierten Ansprüche "nach den Umständen des Falles unzweifelhaft nicht mehr droht" (BGH NJW 94, 1161, 1162; NJW 92, 2148; NJW 84, 2826, 2827).

  • BGH, 16.06.1992 - XI ZR 166/91

    Pflichten der Bank gegenüber Anlegern bei Referenzbezeichnung in Prospekt eines

    Auszug aus OLG Dresden, 03.07.2013 - 9 W 265/13
    a) Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. z.B. BGH NJW 1992, 2148; NJW 1984, 2826; NJW 1994, 1162) besteht für eine Vollstreckungsabwehrklage so lange ein Rechtsschutzbedürfnis, wie der Gläubiger den Vollstreckungstitel noch in den Händen hat.

    Hier wird schon dann ein Rechtsschutzbedürfnis verneint, wenn der Gläubiger den Titel noch für künftig fällig werdende wiederkehrende Unterhaltsleistungen benötigt und eine Zwangsvollstreckung bezüglich der bereits erfüllten titulierten Ansprüche "nach den Umständen des Falles unzweifelhaft nicht mehr droht" (BGH NJW 94, 1161, 1162; NJW 92, 2148; NJW 84, 2826, 2827).

  • BGH, 21.01.1994 - V ZR 238/92

    Rechtsschutzinteresse für eine Vollstreckungsgegenklage bei Aushändigung einer

    Auszug aus OLG Dresden, 03.07.2013 - 9 W 265/13
    Hier wird schon dann ein Rechtsschutzbedürfnis verneint, wenn der Gläubiger den Titel noch für künftig fällig werdende wiederkehrende Unterhaltsleistungen benötigt und eine Zwangsvollstreckung bezüglich der bereits erfüllten titulierten Ansprüche "nach den Umständen des Falles unzweifelhaft nicht mehr droht" (BGH NJW 94, 1161, 1162; NJW 92, 2148; NJW 84, 2826, 2827).
  • OLG Zweibrücken, 21.12.2012 - 7 U 16/12

    Vollstreckungsabwehrklage: Rechtsschutzinteresse des Titelschuldners bei

    Auszug aus OLG Dresden, 03.07.2013 - 9 W 265/13
    Dagegen ist dies bei Titeln auf wiederkehrende Unterhaltsleistungen nicht der Fall, da dort gerade die titulierte Hauptforderung immer wieder neu entsteht (vgl. Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken, Beschluss vom 10.12.2012, Az. 7 U 16/12).
  • BGH, 21.10.2016 - V ZR 230/15

    Rechtsschutzbedürfnis des Schuldners bei einer Vollstreckungsabwehrklage während

    aa) Unter Beachtung der oben dargestellten höchstrichterlichen Rechtsprechung sind die erhobenen Vollstreckungsabwehrklagen teilweise als begründet angesehen worden (so OLG Saarbrücken, Beschluss vom 13. Mai 2013 - 4 W 19/13, juris; OLG Dresden, Beschluss vom 3. Juli 2013 - 9 W 265/13, unveröffentlicht; OLG Zweibrücken, Urteil vom 21. Dezember 2012 - 7 U 16/12, unveröffentlicht; LG Hamburg, Urteil vom 26. Oktober 2012 - 313 O 121/12, unveröffentlicht; Nachweise zu weiteren unveröffentlichten Entscheidungen bei Clemente, ZfIR 2013, 559).
  • OLG Brandenburg, 19.03.2015 - 5 U 54/14
    Das Oberlandesgericht Zweibrücken (Urteil vom 21.12.2012, Az. 7 U 16/12, Abschrift Bl. 7 GA) und das Oberlandesgericht Dresden (Beschluss vom 03.07.2013, Az. 9 W 265/13, Abschrift Bl. 154 GA) haben das Rechtsschutzinteresse in zwei vergleichbaren Fallgestaltungen jeweils bejaht.

    Insoweit erachtet der Senat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Frage des Bestehens des Rechtsschutzbedürfnisses von Vollstreckungsgegenklagen bei der Erfüllung von Titeln auf wiederkehrende Unterhaltsleistungen (BGH, NJW 1984, 2826) auf Fälle, in denen die Vollstreckungsgegenklage auf die Verjährung von Grundschuldzinsen stützt, für übertragbar (so auch OLG Celle, Urteil v. 20.02.2013, Az. 4 U 122/12; a.A. OLG Dresden, Beschluss v. 03.07.2013, Az. 9 W 265/13).

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